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Prüfung in 2011

Prüfung in 2011

Wie ich einigen Anfragen meiner Kunden entnehmen konnte, herrscht teilweise Unklarheit darüber, ob im Jahr 2011 die Laufzeit von Geldspielgeräten mit einer Bauartzulassung nach den technischen Richtlinien TR 3.0 bis TR 3.3 (im Folgenden als TR 3.X bezeichnet) gemäß § 7 SpielV verlängert werden kann und ob sie weiter betrieben werden dürfen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 04.02.2011) kann ich beide Fragen mit ja beantworten.

Eine Rücknahme oder ein Widerruf der nach den technischen Richtlinien TR 3.X erteilten Bauartzulassungen (Bauartnummern 2001 - 2186) wurde bisher von der PTB nicht veröffentlicht (siehe § 15 Abs. 2 Satz 2 SpielV). Wird also für ein Geldspielgerät dieser Bauarten während einer Prüfung gem. § 7 SpielV die Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart festgestellt, so wird seine Laufzeit entsprechend den Vorgaben in der Spielverordnung um 24 Monate verlängert und es darf auch weiter betrieben werden.

Falls für die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des zu prüfenden oder des geprüften Gerätes die Eingabe eines sogenannten Freischaltcodes erforderlich ist, so muß dieser durch den Aufsteller des Gerätes von dessen Hersteller angefordert werden. Verweigert ein Hersteller die Herausgabe eines Freischaltcodes, so ist das ein rechtliches Problem zwischen dem Aufsteller und dem Hersteller des Gerätes.

Wie die PTB bereits am 24. Mai 2006 klargestellt hat, sind "... die Überprüfung der Geldspielgeräte gemäß § 7 SpielV und die herstellerabhängige Freischaltung ... unterschiedliche Dinge: Das erste ist eine gesetzlich festgelegte Maßnahme zum Spielerschutz und das zweite ist eine freiwillig von der Industrie eingeführte Produkteigenschaft." (siehe hierzu: Klarstellung)

Es darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß auf Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums alle nach TR 3.X zugelassenen Geldspielgeräte spätestens bis zum 01.01.2011 durch die Hersteller vom Markt genommen werden sollten. Die Gründe für diesen Wunsch wurden in der Anweisung des BMWI an die PTB vom 17.10.2007 ausführlich dargelegt. Eine Möglichkeit wie die Anweisung des BMWI an die PTB in die Praxis umgesetzt werden konnte (Modell der Anschlusszulassung), hat die PTB in einer Stellungnahme am 14.01.2008 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Infolge einer zwischenzeitlichen Überarbeitung der PTB-Internetseiten ist diese Erläuterung dort leider nicht mehr zugänglich. Ich stelle diese PTB-Info zum BMWI-Erlass vom 14.01.2008 deshalb hier noch einmal ein.

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